Bestattungsvorsorge

Bei der Bestattungsvorsorge stehen zwei Dinge im Vordergrund: Die garantierte Umsetzung der eigenen Wünsche und die Entlastung der Angehörigen im Sterbefall sowohl finanziell wie emotional.

Entlastung für Ihre Angehörigen

Die rechtzeitige Vorsorge entlastet vom Moment ihres Ablebens an in erheblichem Maße ihre Angehörigen, und das gleich in zweierlei Hinsicht: bei den Finanzen und bei der Planung.
Bis Ende 2003 gab es in Deutschland das gesetzliche Sterbegeld, das es den Hinterbliebenen ermöglichte, die Ausgaben für eine angemessene Bestattung zu decken. Bei der Übernahme der Kosten für eine Bestattung greift seither in Deutschland Paragraf 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dort steht knapp formuliert: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“
Im Todesfall ist in erster Linie der Ehe- oder Lebenspartner für die Übernahme der Leistungen u. a. von Bestatter, Ämtern und Grabstelle verantwortlich. Ist das finanziell nicht darstellbar, wird nach einer bestimmten Reihenfolge in der Familie nach einem Kostenträger gesucht. Letztlich müssen also sämtliche Kosten von irgendeinem Familienangehörigen übernommen werden. Nur in seltenen Ausnahmefällen kommt der Staat noch für die Kosten auf.

Vorsorge über Treuhand oder Versicherung

Die finanzielle Absicherung im Rahmen einer Vorsorge kann entweder über den Abschluss eines Bestattungsvorsorgetreuhandvertrages oder eine Sterbegeldversicherung geschehen. Im Regelfall wird bei einem Treuhandvertrag die Kostendeckung über eine Einmalzahlung erzielt. Bei der Sterbegeldversicherung wird, wie bei anderen Versicherungen üblich, nach einem Ratenplan monatlich ein gewisser Betrag eingezahlt.
Wir vom Bestattungshaus Schneckenberger arbeiten eng mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG in Düsseldorf zusammen, die wiederum eine Serviceeinrichtung u. a. des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. ist. Dort wird die Geldeinlage für ihre spätere Bestattung treuhänderisch verwaltet und abgesichert.

Würdevolle Bestattung nach Ihren Wünschen

Aber auch inhaltlich ist es sehr von Vorteil, sich über die eigene Bestattung Gedanken zu machen. Wie möchte ich in Erinnerung bleiben? Was hat mich zu Lebzeiten ausgemacht? Welche Vorlieben hatte ich? Die Antworten darauf lassen sich im Rahmen unserer gemeinsamen Planung in die Ausgestaltung ihrer späteren Beisetzung gut integrieren.
Sie können damit vorab Entscheidungen treffen, die ihre trauernde Familie kurz nach ihrem Tod womöglich überfordern könnten. Das beginnt schon bei der Wahl des Bestattungsunternehmens. Bei einem bestehenden Vorsorgevertrag ist bereits festgelegt, wer für die Überführung ihres Körpers und die Organisation der Beisetzung verantwortlich ist. Sie haben dabei selbst gewählt, wen sie dafür das Vertrauen schenken wollen. Das erspart ihren Angehörigen viel Aufregung, gerade in den ersten Stunden.

Alles rechtzeitig festgelegt

Sie können selbst bestimmen, auf welche Weise und wo sie bestattet werden wollen. Sie können festlegen, ob ein Pfarrer oder ein/e Trauerredner/in bei der Trauerfeier sprechen soll; ob und welche Musik gespielt werden soll usw. Meist wissen Angehörige gar nicht genau, wie sich der Verstorbene eine Beisetzung gewünscht hätte, da Tod und Bestattung in der Familie selten bis nie thematisiert werden. Ein Vorsorgevertrag legt eben genau diesen Rahmen mit all den für den verstorbenen Menschen wichtigen Details vorab fest.
Für das Vorsorgegespräch nehmen wir uns daher viel Zeit für sie. In aller Ruhe lassen sich so alle Eckpunkte von Bestattung bis Trauerfeier besprechen und natürlich auch die Kosten veranschlagen. Sie werden feststellen, dass es viele Aspekte gibt, deren vorausschauende Besprechung ihrer Familie im Sterbefall viel Last von der trauernden Seele nehmen wird.

Vorsorgevertrag und Versicherung sind Schonvermögen

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2023 die Höhe des Schonvermögens von 5.000 auf 10.000 Euro erhöht. Unter das Schonvermögen fallen auch die zweckmäßigen Einlagen in eine Sterbegeldversicherung oder einen Bestattungsvorsorgetreuhandvertrag. Sollten Ihnen die Finanzmittel zur Bestattung von Angehörigen fehlen, sofern Sie gemäß Reihenfolge für die Übernahme der Kosten verantwortlich wären, so bleibt das gebundene Schonvermögen unantastbar und man darf auf Hilfe vom Sozialamt hoffen. Was genau zu tun ist, erfahren Sie von uns.