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Der Bundesverband Deutscher Bestatter unterscheidet in zwei grundlegende Bestattungsarten. Das wäre zum einen die traditionelle Erdbestattung, zum anderen die Feuerbestattung, die allerdings eine ganze Reihe an Varianten möglich macht.
Die angemessene Bestattungsart zu wählen, ist – sofern die verstorbene Person nicht z. B. im Rahmen einer Bestattungsvorsorge Wünsche geäußert hat – eine Entscheidung, die gut überlegt sein will. Dahinter steckt nicht selten auch die Frage nach den Kosten der Bestattung selbst wie auch die der Folgekosten z. B. der Grabpflege. Das Bestattungshaus Schneckenberger berät sie eingehend zu allen Möglichkeiten, zeigt ihnen Vor- und Nachteile der Varianten und informiert sie nicht zuletzt über die Kosten.
Die Beerdigung oder auch Inhumation ist die älteste bekannte Bestattungsart überhaupt. Das klassische Element der Erdbestattung ist der Sarg, der auf einem kirchlichen Friedhof oder einem Gemeindefriedhof in einem Grab versenkt wird. Aber auch Urnen können im Rahmen einer Erdbestattung beigesetzt werden. Bei den Grabarten wird zwischen Reihengrab und Wahlgrab unterschieden. In einem Reihengrab werden nur einzelne Särge oder Urnen beigesetzt. Auf die Lage der Ruhestätte hat man in diesem Fall keinen Einfluss, da die Friedhofsverwaltung die Gräber nach der „Reihe“ belegt.
Anders verhält es sich bei Wahlgräbern. Bei dieser Grabart kann im Vorfeld oder im Trauerfall Einfluss auf Lage, Größe und Dauer der Nutzung des Grabes genommen werden. Ein solches Wahlgrab kann ein- oder mehrstellig sein, wobei der Unterschied darin liegt, dass in einem einstelligen Grab nur eine Person pro Ruhephase beerdigt werden darf. Welche Optionen bestehen, erklären wir ihnen auf Wunsch ausführlich im Vorsorge- oder Trauergespräch.
Und schließlich gibt es auf den meisten größeren Friedhöfen auch speziell ausgewiesene Gemeinschaftsgrabflächen wie z. B. Wiesen- oder Rasengräber, auf denen eine Vielzahl an Urnen – dann jedoch ohne eigenen Grabstein oder sogar gänzlich anonym – beigesetzt werden können.
Die jeweiligen Friedhofssatzungen legen u. a. die Gebühren und die Ruhedauer für Grabstellen fest, also wie lange es dauert, bevor die Grabstelle frühestens neu vergeben wird. Bei Reihengräbern ist für gewöhnlich keine Verlängerung der Ruhedauer möglich, bei Wahlgräbern, vor allem bei Familiengräbern, ist das anders.
Eine Einäscherung oder Kremation ist per se keine abgeschlossene Bestattung, da eine Urne mit der Asche der verstorbenen Person in Deutschland nicht zu Hause aufbewahrt werden darf. Die Urne ist vielmehr Ausgangspunkt für folgende Beisetzungsvarianten:
Seebestattungen
Luftbestattungen
Baumbestattungen
Erdbestattungen
Naturbestattungen
Wichtig ist hierbei, dass die verstorbene Person zu Lebzeiten oder die Angehörigen im Trauerfall der Einäscherung eine Willenserklärung abgeben müssen.
Seebestattungen werden in Deutschland in der Nord- oder Ostsee abgehalten und werden häufig von Menschen gewählt, die zu Lebzeiten eine enge Verbundenheit mit der See gespürt haben. Dabei wird eine wasserlösliche Urne auf den Grund versenkt und übergibt letztlich die Asche der verstorbenen Person gänzlich der See.
Baumbestattungen im FriedWald sind eine naturverbundene Art der Beisetzung. In ausgewiesenen Waldgebieten ruht die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen an den Wurzeln eines Baumes. Jeder FriedWald-Baum steht bis zu zehn Personen als letzte Ruhestätte zur Verfügung. Beliebt ist der FriedWald Burg Plesse in der Gemeinde Bovenden und der FriedWald Reinhardswald in Reinhardshagen bei Kassel.
Für viele Hinterbliebene ist es wichtig, einen Ort besuchen zu können, an dem man trauern und dem verstorbenen Menschen gedenken kann. Nicht nur an Geburts- oder Todestagen, sondern immer dann, wenn es für die Bewältigung des Verlustes von Bedeutung ist. Ob nun das Grab auf einem Friedhof oder der Baum in einem FriedWald – die letzte Ruhestätte ist solch ein Ort. Anders verhält es sich bei See- oder Luftbestattungen. Hier wird die Trauer nicht auf einen Ort fokussiert. Vielmehr wird die Asche einem Element übergeben, das einem unendlich erscheint.
Wenn Sie uns als Bestatter wählen, ist nicht nur die verstorbene Person in den besten Händen. Den Hinterbliebenen bieten wir nach Auftragserteilung die Übernahme und Erledigung zahlreicher Formalitäten an, darunter Behördengänge, die Überführung des Körpers und vieles mehr. Was genau wir für Sie tun können, lesen Sie hier. (LINK)
Nicht nur bei den Bestattungsarten, auch beim Ort der Bestattung gibt es viele Auswahlmöglichkeiten. Ob nun konfessionelle oder weltliche Begräbnisstätten, wir arbeiten als Bestatter eng mit allen kommunalen und kirchlichen Einrichtungen in den Landkreisen Göttingen/Osterode und Northeim zusammen. So kann der verstorbene Mensch an seinem oder Ihrem Wunschort seine letzte Ruhe finden.